Pflege – kurz und leicht erklärt

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Bevor 2027 kommt: Checkliste für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Pflegereform soll überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einiges erledigst du besser noch 2026 – manches, weil es nach heutigem Recht zum Jahresende ohnehin verfällt, anderes, weil es nach dem Gesetzentwurf ab 2027 wegfallen oder strenger werden soll. Stand: 4. Oktober 2026.

📌 Noch ist nichts beschlossen. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026; Bundestag und Bundesrat können noch einiges ändern. Die Punkte unten lohnen sich aber auch dann, wenn es anders kommt – sie beruhen auf Ansprüchen, die heute gelten.
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Jetzt erledigen – nicht erst im Dezember

Bis zum 31. Dezember nutzen

Gut zu wissen

Was du nicht überstürzen musst

🔄 Diese Seite wird aktualisiert, sobald Bundestag und Bundesrat über den Entwurf beraten haben. Den ganzen Stand der Reform – mit allen geplanten Beträgen – findest du unter Pflegereform.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Quellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) – Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsfassung vom 30. September 2026 (PDF) – u. a. §§ 28a, 39, 40, 42, 44, 45b, 142b, 144 SGB XI in der Entwurfsfassung, Artikel 11 (Inkrafttreten) und Begründung
  2. Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 30. September 2026
  3. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen – Leistungen ab dem Monat der Antragstellung
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld – Beratungsbesuch nach Abs. 3, Kürzung bei Versäumnis
  5. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  6. § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  7. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag – Übertragung nicht genutzter Beträge
  8. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag – Frist von 25 Arbeitstagen

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Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: 4. Oktober 2026 (Gesetzentwurf der Bundesregierung). Die Punkte zum Jahresende beruhen auf geltendem Recht, die Angaben zu 2027 auf dem Gesetzentwurf. Angaben ohne Gewähr – im Zweifel gilt die Auskunft deiner Pflegekasse.